Freistaat Sachsen intensiviert Förderung für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung
17. Oktober 2022 12:05 Uhr
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsdienstleistungen zukünftig online anzubieten. Bürger sollen bequem von unterwegs oder zuhause Anträge stellen und ihre Anliegen online erledigen können. Dazu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen zur Umsetzung, die im kommunalen Bereich durch die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) koordiniert werden.
Um die flächendeckende Digitalisierung der kommunalen Verwaltungsleistungen zu beschleunigen, haben die Sächsische Staatskanzlei, der Sächsische Städte- und Gemeindetag e.V., der Sächsische Landkreistag e.V. sowie die kommunalen IT-Dienstleister im Freistaat Sachsen die Fördermöglichkeiten in Form einer „Anschubfinanzierung“ für die Gemeinden, Städte und Landkreise auf die kommenden beiden Jahre ausgeweitet. Der Zweckverband KISA ist dabei wie in vielen anderen Bereichen kompetenter Partner für die sächsischen Kommunen, um die Förderung entsprechend nutzen zu können und ihre Verwaltungen nachhaltig zu digitalisieren.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Mitteln des Landes und des SächsFAG die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum, die Pflege und den Support sowie die Weiterentwicklung von so genannten Online-Antragsassistenten vom 01.07. bis 31.12.2022. Diese Kosten sollen, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses durch den Sächsischen Landtag auch für die Jahre 2023 und 2024 übernommen werden. Für die sächsischen Kommunen bedeutet das, dass sie ab sofort bis voraussichtlich zum 31.12.2024 finanziell entlastet werden, indem zum einen eine kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration der zentral auf den sächsischen E-Government-Basiskomponenten entwickelten Online-Antragsassistenten durchgeführt wird und zum anderen eine 100%ige-Rabattierung auf die gültigen Entgelte für die Softwarepflege und den Support erfolgt.
Mittlerweile stellt der Zweckverband KISA den sächsischen Kommunen insgesamt fast 50 Online-Antragsassistenten in seinem Online-Shop zur Verfügung. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich mehr als 20 weitere folgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass individuelle Eigenentwicklungen einzelner Kommunen, die bundesweiten Einer-für-Alle-(EfA-)Dienste sowie die landeslizensierten Online-Dienste im Kraftfahrzeugzulassungswesen (eKOL-KFZ) und Meldewesen (VOIS|Online.Meldewesen) nicht von der Förderung umfasst sind.