Fazit des Nationalen Normenkontrollrates: OZG-Umsetzung bis Ende 2022 nicht mehr zu schaffen
11. Oktober 2021 14:30 Uhr
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat kürzlich seine 6. Ausgabe des „Monitor Digitale Verwaltung“ veröffentlicht, in dem eine Reihe konkreter Empfehlungen im Vordergrund stehen, mit Hilfe derer die Umsetzung des OZG einfacher, schneller und nachhaltiger werden kann. Der Monitor ist deutschlandweit der einzige fortlaufende Bericht, der den Umsetzungsstand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung systematisch bewertet und kritisch hinterfragt. Der NKR hat als unabhängiges Gremium die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen.
Das OZG mit seiner Vorgabe, bis Ende 2022 alle relevanten Verwaltungsleistungen digital anzubieten, hat zu einer erheblichen Dynamik beigetragen, welche vom erkennbaren Willen des Bundes, der Länder und insbesondere der Kommunen gestützt wurde, Verwaltungsdigitalisierung zu einer Priorität zu machen, konstruktiv zusammenzuarbeiten, gemeinsame Umsetzungsstrukturen zu schaffen und entsprechende Ressourcen zu investieren. Hier hat sich sehr Vieles bewegt. Das OZG war entscheidend, um die staatlichen und kommunalen Verwaltungen in Bewegung zu setzen.
Die messbaren Ergebnisse in der Fläche bleiben jedoch bisher hinter den Erwartungen zurück, sodass festgestellt werden kann, dass die OZG-Umsetzung bis Ende 2022 nicht mehr vollständig zu schaffen ist. Die ersten Jahre der OZG-Umsetzung zeigen noch wenig greifbare Erfolge, dafür aber umso mehr offene Fragen. Im Grunde ist das nicht verwunderlich. Erst wer sich ernsthaft auf den Weg macht, wird feststellen, wo die Herausforderungen eines so ambitionierten Programms wirklich liegen. Wie weit soll die Digitalisierung vom Frontend- auch in die Backend-Systeme der Verwaltung reichen? Welche Komponenten sollen zentral, welche dezentral entwickelt und betrieben werden? Wie können Einer-für-Alle-(EfA-)Lösungen in der Fläche nachgenutzt und Beschaffungsprozesse vereinfacht werden? Wo überall besteht Standardisierungsbedarf? Welche gesetzlichen Vereinfachungsbedarfe gibt es und wie lassen sie sich zügig umsetzen? Um diese Fragen zu provozieren, war es wichtig, überhaupt einmal anzufangen. Aufgrund des allseitigen Drucks, schnell sichtbare Ergebnisse liefern und alles auf einmal erledigen zu müssen, blieb jedoch verhältnismäßig wenig Raum, um diese Fragen strategisch und konzeptionell ausreichend gut zu beantworten.
Alles in allem scheint der OZG-Umsetzungsberg nicht kleiner, sondern eher größer geworden zu sein. Als Aufgabe hinzu kommt die Ertüchtigung des öffentlichen Datenmanagements in Form der Registermodernisierung. Die kommenden Jahre bieten die Chance, Strategien und Strukturen anzupassen und bei Bedarf neu auszurichten. Es braucht an den richtigen Stellen eine neue Radikalität im Denken und Entscheiden sowie mehr Konsequenz und Verbindlichkeit, um bei der Verwaltungsdigitalisierung einfacher, schneller und nachhaltiger zu werden. Der eingeschlagene Weg darf nicht aufgegeben werden. Es braucht weiterhin einen gesetzlich festgelegten Gradmesser für die Verwaltungsdigitalisierung. Um die zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, hat der NKR aus seiner Perspektive acht Empfehlungen gegeben, welche im Monitoring-Bericht nachgelesen werden können.
Der Monitoring-Bericht steht hier zum Download bereit: https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource