Die 3-tägige Schulung wird den sächsischen Kommunen vom Freistaat Sachsen in Kooperation mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung angeboten.
Sie richtet sich nach dem Curriculum des Bundesamtes für Informationssicherheit in der Informationstechnik (BSI) und versetzt die Teilnehmenden in die Lage, in ihrer Behörde ein Information-Sicherheits-Management-System (ISMS) entpsrechend der IT-Grundschutz-Methodik aufzubauen. Die Schulung behandelt die Themenfelder:
- Einführung und Grundlagen der IT-Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen
- Normen und Standards der Informationssicherheit
- Einführung IT-Grundschutz
- IT-Grundschutz-Vorgehensweise (Überblick)
- Kompendium (Überblick)
- Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise
- IT-Grundschutz-Check
Detaillierte Informationen zu den Themenfeldern und Lerninhalten veröffentlicht das BSI unter:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Berater/curriculum_1_1.pdf
Die Schulung wird vorrangig für
- nach SächsISichG bereits gemeldete oder
- bis 31.12.2025 verpflichtend zu meldende
führende Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS) einer Gemeinde (z. B. nicht nachgelagerte Ämter / Behörden, Eigenbetriebe) angeboten, welche bisher an keiner derartigen vom Freistaat finanzierten Schulung teilgenommen haben.
Diese Voraussetzungen werden vom Veranstalter geprüft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, behält sich der Veranstalter vor, diese Anmeldungen auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nachrangig nach Ablauf der Anmeldefrist in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt.
(Link zum Meldeformular an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes nach §8 SächsISichG: https://mitdenken.sachsen.de/bfis ).
Im Nachgang der Schulung kann von den Teilnehmenden eine Prüfung abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als „IT-Grundschutz-Praktiker“.
