Entwurf eines Gesetzes für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht wird zu mehr Digitalisierung führen

24. August 2023 8:45 Uhr

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Mitte Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Neben dem Wegfall einzelner Verwaltungsleistungen soll insbesondere das Verfahren zur Sicherheitsprüfung digitalisiert werden. So wird etwa der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 2 StAG zukünftig ebenso entfallen wie der Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 18 ff. StAG. Der stattdessen mögliche Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit soll sogar gebührenfrei werden. Durch die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit wird auch die Optionsregelung beim Geburtsortprinzip entfallen.

Das Verfahren zur Sicherheitsprüfung nach § 37 Abs. 2 StAG wird gegenwärtig noch weitgehend analog und von den einzelnen Bundesländern auf unterschiedlichen Übermittlungswegen durchgeführt. Zur Verbesserung und Beschleunigung soll hier ein einheitliches und ausschließlich digital abzuwickelndes Beteiligungsverfahren etabliert werden. Insbesondere für den Datenaustausch zwischen den Staatsangehörigkeitsbehörden und den Sicherheitsbehörden soll eine elektronische Kommunikationsplattform auf Basis der bestehenden Infrastruktur des Bundesverwaltungsamtes aufgebaut werden.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf