Elektronischer Versand großer Rechnungs-Anlagen jetzt auch innerhalb der E-Rechnungs-Infrastruktur möglich

15. August 2022 15:00 Uhr

Rechnungsbegründende Anlagen, welche mittels der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) der Bundesdruckerei transferiert werden, sind grundsätzlich in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail separat versandt werden. Unterlagen in einer Größe von bis zu 15 MB konnten bisher mittels Drag & Drop oder durch manuelles Auswählen direkt in der Weberfassung hochgeladen werden. Zudem konnten diese Unterlagen bei Verwendung der Übertragungskanäle E-Mail oder Peppol unter Verwendung der Funktion „Externe erstellte Rechnung einreichen“ in das XML eingebettet werden.

Rechnungsbegründende Anlagen können jedoch in ausgewählten Fällen wie etwa bei Bauvorhaben sehr umfangreich werden. Auf der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) ist nun im Verlaufe des Juli 2022 eine technische Lösung bereitgestellt worden, die den Versand rechnungsbegründender Anlagen mit einer Größe von bis zu 200 MB ermöglicht.

Sächsische Kommunen, welche selbst als Rechnungssender auf der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) agieren, können ab sofort auch rechnungsbegründende Unterlagen mit einer Größe von bis zu 200 MB versenden. Weiterführende Informationen dazu sind in einem entsprechenden Leitfaden für Rechnungssender zu finden.

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