Elektronische Information und Kommunikation zukünftig auch im Rahmen des Personalvertretungsrechts

26. Juli 2023 7:40 Uhr

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) zur Anhörung freigegeben. Neben der Nutzung von Videotechnik für Sitzungen der Personalvertretungen soll es den Beschäftigten künftig möglich sein, sich auch online zu Personalversammlungen zuzuschalten. Auch die Kommunikation zwischen Dienststellen und Personalvertretungen soll zukünftig rechtswirksam online erfolgen können. Mit dem neuen § 73a SächsPersVG wird zudem die Tätigkeit der Personalvertretungen erstmals auf eine klare datenschutzrechtliche Grundlage gestellt. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung wird die Dienststelle.