Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis bei der Stadt Chemnitz nun online möglich
26. November 2021 8:25 Uhr
Seit Oktober können die Bürger der Stadt Chemnitz einfach, bequem und digital eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis über das Serviceportal Amt24 beantragen.
Die neue digitale Verwaltungsleistung ist unter folgendem Link zu erreichen:
http://www.chemnitz.de/baulastenauskunft
Mit der Übernahme einer Bauherrenfunktion auf einem Grundstück muss sich der Bauherr auch mit der Frage auseinandersetzen, welche öffentlich-rechtlichen Pflichten mit dem Grundstück einhergehen. Grundsätzlich können nur baurechtliche Sachverhalte Inhalte von Baulasten sein. In jedem Fall sind alle Tatbestände, für die in der sächsischen Bauordnung eine rechtliche Sicherung vorgeschrieben ist, baulastfähig. Einige Beispiele dafür sind:
- die Sicherung von Zufahrten über andere Grundstücke,
- die Sicherung von Abstandsflächen auf anderen Grundstücken,
- die Sicherung von aus Brandsch1utzgründen notwendigen Abständen auf anderen Grundstücken,
- die Sicherung bauordnungsrechtlich notwendiger Stellplätze (Pkw, Fahrräder) auf anderen Grundstücken
Dies setzt in der Regel eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde voraus. Einmal durch den Grundstückeigentümer abgegebene Erklärungen wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger (z.B. Erwerber).
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Geregelt ist dies in § 83 Abs. 5 der Sächsischen Bauordnung.
Der Online-Antragsassistent „Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen“ kann von interessierten Kommunen über den Webshop des Zweckverbandes KISA bezogen werden: