Ein Bundesland, ein Landkreis, eine Kommune oder ein Zusammenschluss mehrerer Akteure digitalisieren zentral eine Verwaltungsleistung für Bürger/-innen oder Unternehmen in einem neutralen Design.
Spart wertvolle Ressourcen: Das Prinzip "Einer für Alle" (EfA-Prinzip)
Digitalisierungsprojekte gelingen nur gemeinsam – mit dem richtigen Blick auf die Bedürfnisse aller Beteiligten und mit gut vernetzten Akteuren. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit dem Ziel einer flächendeckenden Verwaltungsdigitalisierung gehört zu den größten Modernisierungsvorhaben in der öffentlichen Verwaltung.
Um hier Erfolge zu erzielen, hat sich – neben den Eigenentwicklungen von Online-Diensten, die sowohl kommunenindividuell als auch landesweit zum Einsatz kommen können – das „Einer-für-Alle“-Prinzip, kurz „EfA“ etabliert.
Der Gedanke dahinter? Nicht jedes Bundesland, jeder Landkreis oder jede Kommune entwickelt jede digitale Verwaltungsleistung ressourcenaufwändig eigenständig. Statt vieler unterschiedlicher und kostenintensiver Individuallösungen wird eine Verwaltungsleistung oder ein Leistungsbündel bundesweit nur in einem einzigen Bundesland oder durch eine bundeslandübergreife Kooperation entwickelt und zentral in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Andere Länder, Landkreise, Kommunen können den Online-Dienst dann nachnutzen. Das spart Zeit, Kosten und Ressourcen.

So funktioniert das mit EfA!
Um hier Erfolge zu erzielen, hat sich – neben den Eigenentwicklungen von Online-Diensten, die sowohl kommunenindividuell als auch landesweit zum Einsatz kommen können – das „Einer-für-Alle“-Prinzip, kurz „EfA“ etabliert.
Der Gedanke dahinter? Nicht jedes Bundesland, jeder Landkreis oder jede Kommune entwickelt jede digitale Verwaltungsleistung ressourcenaufwändig eigenständig: Statt vieler unterschiedlicher und kostenintensiver Individuallösungen wird eine Verwaltungsleistung oder ein Leistungsbündel bundesweit nur in einem einzigen Bundesland oder durch eine bundeslandübergreife Kooperation entwickelt und zentral in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Andere Länder, Landkreise, Kommunen können den Online-Dienst dann nachnutzen. Das spart Zeit, Kosten und Ressourcen.
Vorteile
Ein IT-Dienstleister betreibt die für die Verwaltungsleistung erforderliche Infrastruktur zentral in seinem Rechenzentrum.
Die übrigen Bundesländer, Landkreise und Kommunen nutzen die digitalisierte Verwaltungsleistung als Software-as-a-Service nach. Das Design wird entsprechend an das Erscheinungsbild von Land, Landkreis oder Kommune angepasst.
Die Verwaltungsleistung wird zentral für alle Nutzer technisch und redaktionell weiterentwickelt, an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, der Betrieb anteilig finanziert.
Detaillierte Informationen zur Funktionsweise der EfA-Dienste und Anleitungen zur Implementierung von nachzunutzenden Online-Diensten in Ihrer Kommunen geben die Arbeitshilfen im Leitfaden „OZG-Umsetzung“.
EfA-Mindestanforderungen: Damit es auch „Sächsisch Direkt“ funktioniert!
Um die Nachnutzbarkeit von nach dem EfA-Prinzip entwickelten Onlinediensten sicherzustellen, müssen diese die sogenannten EfA-Mindestanforderungen erfüllen. Diese vom IT-Planungsrat definierten Vorgaben sichern zum einen in Bezug auf die Entwicklung einheitliche Mindeststandards für die fachlichen und technische Umsetzung von EfA-Diensten. Dabei geht es unter anderem um Schnittstellen und Datenaustauschstandards, um Fachlogiken, um Oberflächengestaltung und Design. Darüber hinaus sind ebensolche Mindestanforderungen für den sicheren Betrieb dieser Lösungen in einem Rechenzentrum definiert.
Mindestanforderungen an „Einer-für-Alle“-Services
Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer-für-Alle“-Services
Unsere Leistungen für Sie
EfA-Dienste – Zentral koordiniert durch die SAKD
Um die Anforderungen bei der Umsetzung des OZG bewältigen zu können, setzen der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen mit dem Ziel, zentrale Lösungen zu schaffen und bereitzustellen, die weitgehend flächendeckend verfügbar und nachhaltig nutzbar sind.
Grundlage dieser Kooperation ist ein Zuwendungsvertrag, den die SAKD und die Sächsische Staatskanzlei zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des OZG mit einer Laufzeit bis Ende 2025 abgeschlossen haben.
Um die Kommunen bestmöglich bei der Umsetzung der Aufgaben zur Digitalisierung zu unterstützen, soll der Einsatz der EfA-Dienste zentral koordiniert werden. Die SAKD hat die Koordination zur Einführung der EfA-Dienste für die Kommunen in Sachsen übernommen. Der Koordinationsauftrag der SAKD bezieht sich dabei auf den gesamten Lebenszyklus der EfA-Dienste (insbesondere Information und Angebot, Nutzungsentscheidung, Anschluss, Integration, Betrieb, Pflege, Weiterentwicklung).
Folgende vier Handlungsfelder werden dabei aktuell strukturiert bearbeitet:
- Kommunikation und Informationsmanagement,
- Rollenmodell im Kontext der EfA-Dienste in Sachsen,
- technische und organisatorische Anbindung der EfA-Dienste in Sachsen und
- EfA-Entscheidungswege
Zu den Leistungen der SAKD gehören aktuell:
Koordinierung EfA-Dienste
Ansprechpartnerin Frau Voigt- Kontakt

Der Marktplatz für EfA-Leistungen
Auf dem Marktplatz govdigital werden grundsätzliche Informationen zu den EfA-Diensten bereitgestellt. Diese Informationen können mit dem angebotenen Gastzugang eingeholt werden und dienen einer ersten Orientierung.
Den Marktplatz govdigital erreichen Sie unter: https://mp.govdigital.de
Weitergehende Informationen bedürfen einer Anmeldung und können alternativ über die SAKD bezogen werden: bmt@fnxq.qr
Kosten
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat für den Doppelhaushalt 2023/2024 die Genehmigung erteilt, dass EfA-Dienste, die zentral durch ein Ressort finanziert werden, unentgeltlich an Kommunen im Freistaat Sachsen weitergegeben werden dürfen.
Die ersten beiden gestellten Sammelanträge auf Basis von § 63 SäHO umfassen folgende Dienste, welche Verwaltungsleistungen in kommunalem Vollzug bzw. im partiellen Vollzug des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) abbilden:
- Digitale Bauverwaltung
- Wirtschafts- und Serviceportal (WSP)
- Sozialplattform
- Digitaler Führerschein
- Berufsanerkennung
- Aufenthaltstitel
- Verpflichtungserklärung
- Personenbeförderung
- Breitbandportal
- Einbürgerung
Für diese Dienste übernimmt der Freistaat Sachsen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/2024 die zentralen Kosten.