Digitaler Personalausweis seit dem 01.09.2021 auf dem Smartphone nutzbar

11. Oktober 2021 14:25 Uhr

Seit dem 1. September können sich Bürgerinnen und Bürger ihren digitalen Personalausweis auf Ihrem Smartphone abspeichern und sich damit gegenüber Staat und Kommune sowie privaten Partnern digital ausweisen. Möglich macht dies das Smart-eID-Gesetz, von dem wir bereits in Ausgabe 01/2021 berichtet haben. Ist der elektronische Personalausweis einmal mit einem Smartphone verbunden, reicht zukünftig das Gerät und die persönliche PIN, um etwa Führungszeugnisse oder Bafög zu beantragen. Auch der Punktestand in Flensburg oder das eigene Konto bei der Rentenversicherung können damit eingesehen werden. Wichtig ist nur, dass diese Smart-eID den klassischen Personalausweis bei einer Personenkontrolle der Polizei nicht ersetzt – hier wird weiterhin das klassische Plastikkärtchen benötigt.