Datennutzungsgesetz (DNG) gilt ab sofort auch für kommunale Unternehmen

25. August 2021 12:00 Uhr

Bundestag und Bundesrat haben kürzlich das „Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ beschlossen, mit dem die europäische Richtlinie (EU) 2019/1024 (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt wurde und welches das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) ersetzt. Inhaltlich regelt das Datennutzungsgesetz (DNG) hauptsächlich Aspekte der Datenhoheit, des Datenaustausches und der Datennutzung für öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen. Das DNG stellt Regeln auf, in welcher Art und Weise die Daten von öffentlichen Stellen oder öffentlichen Unternehmen genutzt werden dürfen. Neu ist, dass das DNG neben den kommunalen Behörden auch auf öffentliche Unternehmen, und damit auch auf kommunale Unternehmen, anwendbar ist. Darüber hinaus werden Regelungen zu sog. „hochwertigen Datensätzen“ (insbesondere Umwelt- und Mobilitätsdaten) getroffen, welche im Zweifel unentgeltlich und über eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung gestellt werden müssen.