Bundesregierung unterrichtet über Eckpunktepapier zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
25. Juli 2022 8:10 Uhr
Die Bundesregierung hat Anfang Juli ein Eckpunktepapier für die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren als Unterrichtung (Drucksache 20/2715) vorgelegt. Danach sollen Digitalisierungsmaßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des OZG prioritär behandelt und ein effizienter Datenaustausch zwischen Behörden mittels funktionierender IT-Schnittstellen geschaffen werden. Auch Umweltdaten sollen besser verfügbar werden.
Ziel sei es, das OZG über das Jahr 2022 hinaus fortzuentwickeln und auf eine stärkere Vereinheitlichung und Standardisierung zu setzen. Alle Beteiligten sollen laut Unterrichtung auf standardisierte Nutzerkonten zugreifen können, durch welche die Kommunikation mit Behörden vereinfacht werden soll. Für Bürger seien dies die bereits interoperablen Nutzerkonten Bund (bundID), die um die Möglichkeit, digitale Bescheide oder Rückfragen zu erhalten und zu stellen, ergänzt werden sollen. Für juristische Personen, Vereinigungen oder Behörden soll durch die Bundesländer ein einheitliches Organisationskonto auf ELSTER-Basis erarbeitet werden, durch das bis Ende 2022 alle unternehmensbezogenen Nachrichten der Verwaltung an das ELSTER-Postfach adressiert werden können.
Die Gestaltung der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung von Gebäuden und Infrastruktur soll ferner durch die Nutzung der Arbeitsmethode des Building Information Modeling (BIM) weiter vorangetrieben werden. Mittels BIM kann der Lebenszyklus eines Bauprojektes virtuell abgebildet werden. Diese Bauwerksdaten-Modellierung soll ab 2025 bereits beim Bundesfernstraßenbau standardmäßig zum Einsatz kommen und im Geschäftsbereich der Bundeswasserstraßen weiter ausgebaut werden. Begleitend sollen hier verstärkt Fortbildungsmaßnahmen angeboten sowie Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen initiiert werden.