Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung
11. Juli 2023 7:20 Uhr
Neben den sehr konkreten gesetzlichen Änderungen etwa im Rahmen des OZG-Änderungsgesetzes hat die Bundesregierung im Rahmen eines Begleitpapieres weitere Eckpunkte auf den Weg gebracht, die für die Verwaltungsdigitalisierung ebenso wichtig sind. Hierzu zählt etwa, dass staatliche Leistungen zukünftig online einfacher auffindbar und als solche erkennbar sein sollen. Das Paket „Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“ umfasst zudem eine enge Verzahnung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit weiteren Großprojekten im E-Government-Bereich. Weitere Schlagworte des Eckpunktepapieres sind etwa „Digitale Identität“, „Registermodernisierung“, „Digital-First/Only“, „Flächendeckung“ oder „Standardisierungsagenda“.
Von übergeordnetem Interesse ist jedoch, dass die Bundesregierung einen Teil der sogenannten „Dresdner Forderungen“ aufgegriffen hat. Sie bittet hierhin ausdrücklich die Länder – unter Einbeziehung der kommunalen Ebene – bis zur regulären Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler im November 2023 dem Bund vorzuschlagen, für welche übertragenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsangelegenheiten eine dezentrale technische Abwicklung verzichtbar ist. Anschließend wird der Bund prüfen, ob er zur Entlastung der Kommunen diese Aufgaben zurücknimmt oder nach § 4 OZG zentrale digitale Verfahren (z.B. in der Verwaltungs-Cloud) bereitstellt.
Das „Paket für die digitale Verwaltung“ ist hier einsehbar: