Belehrung nach § 43 IfSG im Landkreis Bautzen und im Vogtlandkreis jetzt auch online möglich

6. April 2023 7:40 Uhr

Wer gewerbsmäßig Speisen zubereitet und verteilt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes („Gesundheitspass“, „Hygieneausweis“) über eine entsprechende Belehrung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Diese Hygiene-Belehrungen fanden bisher ausschließlich in Präsenz beim Gesundheitsamt statt. Ab sofort können derartige Belehrungen beim Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen (https://bz.gotzg.de) und des Vogtlandkreises (https://v.gotzg.de) auch rein online durchgeführt werden.

Nachdem sich der Belehrungsteilnehmer online angemeldet und direkt die entsprechende Verwaltungsgebühr bezahlt hat, erfolgt eine Identifikation (Legitimation) per E-Mail- oder Videochat/-anruf. Dabei werden allgemein zugängliche Kommunikationstools wie etwa WhatsApp, Signal, FaceTime, Ginlo oder Telegram verwendet. Das zu verwendende Kommunikationstool muss im vorangegangenen Anmeldeprozess entsprechend ausgewählt werden. Zur Identifikation wird der Personalausweis benötigt.

Anschließend muss ein Belehrungsfilm angeschaut und abschließend ein kurzer Test absolviert werden. Der Film kann pausiert und sich auch mehrfach oder sequenzweise angesehen werden. Sofern der abschließende Test erfolgreich absolviert wird, kann ein entsprechendes Zertifikat als Bescheinigung zur Teilnahme an der Erstbelehrung heruntergeladen werden. Die fachlichen Inhalte der Online-Belehrung wurden durch das Gesundheitsamt geprüft und genehmigt. Die Belehrung wird in 17 verschiedenen Sprachen als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm angeboten und dauert etwa 45 Minuten.

Das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) stellt dafür ein Belehrungsportal (https://gotzg.de) zur Verfügung und steht dem Belehrungsteilnehmer vor, während und nach der Belehrung im Rahmen der Geschäftszeiten für technische Fragen zur Verfügung.

Die SAKD bemüht sich gegenwärtig darum, für dieses Online-Angebot detaillierte Informationen zu bekommen. Diese sollen im Anschluss den entsprechenden E-Government- bzw. OZG-Koordinatoren der Landkreise und Kreisfreien Städte über die entsprechenden Arbeitsgruppen der beiden sächsischen kommunalen Spitzenverbände zur Verfügung gestellt werden.