Digitaltaugliche Definition des Begriffs „Einkommen“
19. August 2021 15:00 Uhr
In verschiedenen behördlichen Angelegenheiten müssen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Daten wie etwa das Einkommen angeben, um staatliche und/oder kommunale Leistungen zu erhalten. Was dabei unter „dem Einkommen“ verstanden wird, ist von Verwaltungsleistung zu Verwaltungsleistung oft sehr unterschiedlich. Das erzeugt nicht nur Unsicherheiten auf Seiten der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern schafft auch zusätzlichen Bearbeitungsaufwand auf Behördenseite.
Vertreterinnen und Vertreter des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) und des IT-Planungsrats haben daher über konkrete Lösungsansätze diskutiert, wie die Verwaltungsdigitalisierung weiter an Fahrt aufnehmen kann. Dazu wurde im Auftrag des NKR von der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung msg systems ag das Gutachten „Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht – Der modulare Einkommensbegriff“ erstellt, in dessen Ergebnis eine Modularisierung des Einkommensbegriffs als Handlungsempfehlung vorgeschlagen wird.
In seiner 35. Sitzung hat der IT-Planungsrat darauf aufbauend beschlossen, dass die aus dem Gutachten resultierenden Handlungsempfehlungen entsprechend zu bewerten sind und anhand konkreter Verwaltungsleistungen aufzuzeigen ist, welche Hinderungsgründe einem digitalen Datenaustausch zu Einkommensmodulen entgegenstehen.
Die entsprechende Publikation ist hier einzusehen:
https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-27_Einkommensbegriff.pdf