Aspekte der Informationssicherheit bei der Umsetzung des OZG
13. Dezember 2021 9:00 Uhr
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre „Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“. Von den im OZG-Umsetzungskatalog aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erfassten und aufgrund regionaler Besonderheiten hinzukommenden Leistungen sind durch sächsische Kommunen etwa 550 Verwaltungsleistungen entsprechend elektronisch abzubilden. Im Hinblick auf die Terminsetzung und das bisherige Tempo bei der Umsetzung von E-Government wird mit dem OZG ein sehr ehrgeiziges Ziel verfolgt.
Für kommunale Behörden stellt sich hier die Frage, wie diese Mammutaufgabe erfüllt werden kann, ohne dabei die Schutzziele der
Informationssicherheit zu vernachlässigen. Den Behörden, welche sich bisher im Kontext der Informationssicherheit auf einen einzigen Dienstleister verlassen haben, wird gegenwärtig unter Umständen bewusst, dass sie auf diese Herausforderung angesichts des absehbar inhomogeneren IT-Umfelds ungenügend vorbereitet sind.
Wie also sollte aus Sicht einer kommunalen Behörde nun vorgegangen werden?
Ein entsprechender Fachartikel der SAKD geht auf die bestehenden Normierungen in Form von Gesetzen und technischen Richtlinien, den momentanen Umsetzungsstand und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf ein. Auch die Bestandteile eines Informationsverbundes einer entsprechenden Online-Anwendung in Verbindung mit den Schutzzielen der Informationssicherheit werden beleuchtet. Über den aktuellen Stand hinaus gehende Betrachtungen können hier als Anregung einer perspektivischen Entwicklung verstanden werden.
Der genannte Fachartikel wurde bereits in der Ausgabe Nr. 3/21 des Sachsenlandkurier „Digitale Verwaltung, Informationssicherheit“ vom September 2021 veröffentlicht und steht hier zum Download bereit: